Am 10. März 2024 werden in unseren Kirchengemeinden neue Kirchenvorstände gewählt. Evangelische Kirche lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen und ihre Kirche mitgestalten. Die Arbeit im Kirchenvorstand ist vielfältig und es braucht Menschen mit verschiedenen Interessen und Begabungen.
Bei der Kirchenvorstandswahl gibt es diesmal eine Besonderheit: Da sich die Kirchengemeinden der Stadtregion Peine zum 01. Januar 2025 zu einer Gesamtkirchengemeinde zusammenschließen werden, umfasst die erste Amtsperiode der Kirchenvorstände zunächst lediglich den Zeitraum von Juni bis Dezember 2024. Anschließend werden der Gesamtkirchenvorstand und Ortsausschüsse gebildet.
Übrigens: Im Vergleich zur Kirchenvorstandswahl 2018 gibt es zahlreiche Neuerungen:
Ab 16: Kandidieren für den Kirchenvorstand kann jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied, welches zu Beginn der Amtszeit des neuen Kirchenvorstands das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit fünf Monaten zur Gemeinde zählt.
Ab 14: Wählen dürfen alle, die am 10. März 2024 mindestens 14 Jahre alt sind und seit wenigstens drei Monaten der Kirchengemeinde angehören.
Brief oder online: Gewählt werden kann per Brief oder online. Die Unterlagen hierfür werden an alle Wahlberechtigten zentral von der Landeskirche Hannovers versandt. Die Onlinewahl findet von Anfang Februar bis zum 3. März 2024 statt. Bei Briefwahl muss der Briefwahlumschlag spätestens am 10. März 2024 in der Gemeinde vorliegen. In St. Jakobi wird es auch eine Urnenwahl geben.
Minimum 3: Die Mindestgröße eines Kirchenvorstands liegt bei drei Personen, die zu wählen sind. Die Entscheidung über die vorläufige Zahl der zu Wählenden für den neuen Kirchenvorstand trifft der Kirchenvorstand.